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Seniorenheim auf Mallorca

Das gesunde Klima Mallorcas ist nicht nur für ältere Menschen ein Genuss. Viele entscheiden sich dafür, ihren Lebensabend unter südlicher Sonne statt unter grauer Wolkendecke zu verbringen. Die Nachfrage nach gut betreuten Wohnanlagen für Senioren steigt so schnell, dass das Angebot hierfür kaum mithalten kann.
Experten unterscheiden 4 Formen der Seniorenwohnbetreuung:

1. Miete eines Appartments mit angeschlossenem Service in einer dafür ausgestatteten Anlage.
2. Nießbrauch: Lebenslanges Wohnrecht mit Servicepaket (erlischt bei Ableben)
3. Anteilseigentum: Kauf von Anteilen an einem Wohnobjekt mit entsprechendem Leistungspaket.
4. Klassischer Kauf, z.B. einer Wohnung in einer Seniorenresidenz.

Rentenzahlungen und deutsche Pflegeversicherungssätze werden laut Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch auf Mallorca ausbezahlt. Ansonsten können sich ältere Menschen, die medizinisch versorgt werden müssen, auf das gute Netz der ärztlichen Inselversorgung verlassen. Hinzu kommen die Pflegedienste.

Und wenn man sich die älteren, meist rundum zufrieden wirkenden Mallorquiner anschaut, die gemütlich draußen in der Sonne sitzen und ihren Café con Leche trinken, dann wird so mancher deutscher Rentner davon träumen, täglich das gleiche genießen zu dürfen.

Rente in Spanien

Wo ein Deutscher seinen Antrag auf Rente aus der Sozialversicherung stellt, hängt davon ab, ob er in Deutschland als Angestellter oder als Arbeiter beschäftigt war.
Für die deutschen Angestellten ist allein die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin maßgebend. Für die Arbeiter sind die entsprechenden Landesversicherungsanstalten zuständig. Sofern der Versicherte seinen Wohnsitz zur Zeit der Antragstellung in Spanien hat, ist nach Art. 36 der Verordnung 574/72 EWG der Antrag grundsätzlich beim spanischen Versicherungsträger, der” Direccion Provincial del Instituto Nacional de la Seguridad Social” zu stellen. In Spanien sollte jedoch in jedem Falle auf die Existenz von deutschen Versicherungszeiten hingewiesen werden. Da die Übersendung der EWG-Anträge durch den spanischen Versicherungsträger manchmal sehr lange dauert, empfiehlt es sich daher, gleichzeitig von Spanien aus auch einen deutschen Rentenantrag zu stellen.

Als erstes sollte jeder Versicherte einmal vor Antragstellung oder mit Antragstellung bei der deutschen Versicherungsbehörde einen Versicherungsverlauf abrufen. Aus diesem Versicherungsverlauf kann der Versicherte erkennen, ob sämtliche Beiträge, die zur Sozialversicherung gezahlt wurden, auch entsprechend verbucht wurden. Der Versicherungsverlauf wirft auch die Zahl der versicherten Monate aus, für die Beiträge gezahlt wurden, die Beitragszeiten. Aber diese Beitragszeiten sind nicht die einzigen Zeiten, die in die anrechnungsfähigen Versicherungsjahre einbezogen werden: Der Versicherte sollte grundsätzlich noch wissen, dass zu den anrechnungsfähigen Versicherungsjahren auch die Ersatzzeiten und die Ausfallzeiten gehören. Die Ausfallzeiten sind die Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung und die Ersatzzeiten sind die Zeiten, die aufgrund von Kriegsgefangenschaft usw. angerechnet werden.

Eigentlich ist das deutsche Rentenrecht unkompliziert: Aus den gesamten anrechenbaren Versicherungszeiten werden die so genannten Versicherungsjahre errechnet: Für jedes Versicherungsjahr erhält der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz (1.5% der für ihn maßgebenden Rentenbemessungsgrundlage, die sich nach der Höhe seiner Beiträge richtet). Die Rente ist also um so höher, je mehr Versicherungsjahre zu berücksichtigen sind.

Zwei Faktoren sind für die Errechnung der Rente ausschlaggebend:
· die Rentenbemessungsgrundlage und
· die Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre.

Die für den Versicherten maßgebende Renten-bemessungsgrundlage errechnet sich aus dem Verhältnis, in dem die von dem Versicherten während seines gesamten Versicherungslebens erzielten Arbeitsverdienste zu dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst aller Versicherten gestanden haben. Nach den EWG-Vorschriften wird neben der innerstaatlichen Rentenberechnung immer auch eine zwischenstaatliche Rentenberechnung durchgeführt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen zur Erlangung einer Rente in mehr als einem Mitgliedsstaat erfüllt sind. Diese Berechnungsweise ist sehr vorteilhaft für deutsche Rentenbezieher, weil Ausfallzeiten, die nach deutschen Beitragszeiten allein nicht anrechenbar wären, unter Einbeziehung der im Ausland erworbenen Rechte doch anrechenbar sind.
Folgerung: Es kann für Deutsche sehr vorteilhaft sein, in Spanien als Selbständige in die Sozialversicherung einzutreten, was durch Anmeldung einer Arbeit “por cuenta propia” problemlos ist, um die Position in der deutschen Sozialversicherung dadurch zu verbessern. Da in Deutschland Ausfallzeiten angerechnet werden, die sonst nicht zur Anrechnung kämen. Wichtig ist vor allem, sich durch Einholen des Versicherungsverlaufes erst einmal über den momentanen Stand der Beitragszeiten zu informieren.

Noch etwas sehr Wichtiges zum Schluss:
60 Beitragsmonate in Deutschland sind nunmehr Voraussetzung für den Bezug von Altersrente. Die meisten erinnern sich sicher noch daran, daß die Mindestbeitragszeit früher 180 Monate gleich 15 Jahre Beitragszeit ausmachte.

Für Fragen in Spanien ist zuständig:
lnstituto Nacional de la Seguridad Social Subdireccion General de Helaciones Internacionales Padre Damián. 4 E-28036 Madrid Weitere Fragen kann Ihnen sicherlich ein Rentenberater (auch auf Mallorca) beantworten.


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